In den Bauordnungen heißt es immer wieder, dass der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden darf. Aber was heißt das genau?
Bei der Feuerwehr kommen Rettungsgeräte aus zwei Kategorien zum Einsatz. Unterteilen lassen Sie sich wie folgt:
- Tragbare Rettungsgeräte
- Hubrettungsfahrzeuge
Im zweiten Teil möchten wir uns mit den Hubrettungsfahrzeuge auseinander setzen.
Hubrettungsfahrzeuge sind Fahrzeuge der Feuerwehr, die mit einem maschinell betriebenen Hubrettungssatz ausgerüstet sind. Überwiegend dienen Hubrettungsfahrzeuge zur Rettung von Menschen aus größeren Höhen. Des Weiteren werden diese Fahrzeuge auch zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung eingesetzt.
Das in Deutschland heute vorherrschende Hubrettungsfahrzeug ist die Drehleiter (DL, DLK) der Feuerwehr, insbesondere der genormte Standardtyp DLK 23-12, der mit seinem Arbeitskorb eine Nennrettungshöhe von 23 Metern bei 12 Metern Nennausladung erreicht.
Eine Alternative zur Drehleiter stellt der Teleskopmast (TM) mit Arbeitsbühne dar. Da dieser in der Regel über mehr Freiheitsgrade verfügt als die Drehleiter, können mit ihm Positionen angefahren werden die mit Drehleitern nicht erreichbar sind. Diesem Vorteil stehen als Nachteile die längere Rüstzeit gegenüber, sowie bei den meisten Modellen das Fehlen einer durchgängigen Leiter zur schnellen Rettung einer größeren Personenzahl.
Gängige Hubrettungsfahrzeuge haben eine Fahrzeuglänge von ca. 8-10 m, eine Fahrzeugbreite von ca. 2,5m und eine Fahrzeughöhe von ca. 3 -3,5 m. Die Masse des Fahrzeuges beträgt zwischen 12 und 18 Tonnen. Der Wendekreis beträgt etwa 16-22 m. Zu berücksichtigen ist hier, dass nicht die alleinige Fahrzeuglänge zur Ermittlung des Wendekreises herangezogen wird, sondern die gesamte Länge des Gespanns. Der zumeist über das Führerhaus hinausragende Korb muss dabei mit eingerechnet werden. Beim Aufrichten der Leiter muss das Fahrgestell abgestützt werden. Hierfür hat das Fahrzeug vier Stützen, die voll ausgefahren ca. 1,25 m aus dem Fahrzeug herausragen.
Da der Leitersatz zum notwendigen Rettungsfenster gefahren werden muss und nicht getragen werden kann, sind hier besondere Anforderungen an die Zuwegungen und Aufstellflächen erforderlich. Diese besonderen Anforderungen können der Feuerwehrflächenrichtlinie bzw. der DIN 14090 entnommen werden. Die Randdaten der Wenderadien, Belastungsgrenzen des Untergrundes und Aufstellflächen lassen sich entsprechend von den beschriebenen Fahrzeugabmessungen ableiten. Die Fläche von 7 x 12m ergibt sich demnach auf Grund der Abmessungen plus 1m Umlauf für die Einsatzkräfte.
Vorteile der Leiter sind:
- Schnelle Rüstzeit
- Deckt einen großen Bereich ab, durch manövrierbaren Leitersatz
- Hohe Rettungshöhe bis Gebäudeklasse 5
- Hohes Sicherheitsgefühl durch seitliche Abgrenzungen
Die Vorteile überwiegen hier deutlich, so dass als Nachteil nur erwähnt werden kann, dass sofern das Fahrzeug einmal im Einsatz ist, nicht mehr so flexibel an der Einsatzstelle versetzt werden kann. Weiterhin kann die Leiter nur da eingesetzt werden, wo die vorgesehenen Feuerwehrzufahrten und Stellflächen auch freigehalten und nutzbar gehalten werden.




