Rettungsgeräte der Feuerwehr – Hubrettungsfahrzeuge

In den Bauordnungen heißt es immer wieder, dass der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden darf. Aber was heißt das genau?

Bei der Feuerwehr kommen Rettungsgeräte aus zwei Kategorien zum Einsatz. Unterteilen lassen Sie sich wie folgt:

  • Tragbare Rettungsgeräte
  • Hubrettungsfahrzeuge

Im zweiten Teil möchten wir uns mit den Hubrettungsfahrzeuge auseinander setzen.

Hubrettungsfahrzeuge sind Fahrzeuge der Feuerwehr, die mit einem maschinell betriebenen Hubrettungssatz ausgerüstet sind. Überwiegend dienen Hubrettungsfahrzeuge zur Rettung von Menschen aus größeren Höhen. Des Weiteren werden diese Fahrzeuge auch zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung eingesetzt.

Das in Deutschland heute vorherrschende Hubrettungsfahrzeug ist die Drehleiter (DL, DLK) der Feuerwehr, insbesondere der genormte Standardtyp DLK 23-12, der mit seinem Arbeitskorb eine Nennrettungshöhe von 23 Metern bei 12 Metern Nennausladung erreicht.

Eine Alternative zur Drehleiter stellt der Teleskopmast (TM) mit Arbeitsbühne dar. Da dieser in der Regel über mehr Freiheitsgrade verfügt als die Drehleiter, können mit ihm Positionen angefahren werden die mit Drehleitern nicht erreichbar sind. Diesem Vorteil stehen als Nachteile die längere Rüstzeit gegenüber, sowie bei den meisten Modellen das Fehlen einer durchgängigen Leiter zur schnellen Rettung einer größeren Personenzahl.

Gängige Hubrettungsfahrzeuge haben eine Fahrzeuglänge von ca. 8-10 m, eine Fahrzeugbreite von ca. 2,5m und eine Fahrzeughöhe von ca. 3 -3,5 m. Die Masse des Fahrzeuges beträgt  zwischen 12 und 18 Tonnen. Der Wendekreis beträgt etwa 16-22 m. Zu berücksichtigen ist hier, dass nicht die alleinige Fahrzeuglänge zur Ermittlung des Wendekreises herangezogen wird, sondern die gesamte Länge des Gespanns. Der zumeist über das Führerhaus hinausragende Korb muss dabei mit eingerechnet werden. Beim Aufrichten der Leiter muss das Fahrgestell abgestützt werden. Hierfür hat das Fahrzeug vier Stützen, die voll ausgefahren ca. 1,25 m aus dem Fahrzeug herausragen.

Da der Leitersatz zum notwendigen Rettungsfenster gefahren werden muss und nicht getragen werden kann, sind hier besondere Anforderungen an die Zuwegungen und Aufstellflächen erforderlich. Diese besonderen Anforderungen können der Feuerwehrflächenrichtlinie bzw. der DIN 14090 entnommen werden. Die Randdaten der Wenderadien, Belastungsgrenzen des Untergrundes und Aufstellflächen lassen sich entsprechend von den beschriebenen Fahrzeugabmessungen ableiten. Die Fläche von 7 x 12m ergibt sich demnach auf Grund der Abmessungen plus 1m Umlauf für die Einsatzkräfte.

Vorteile der Leiter sind:

  • Schnelle Rüstzeit
  • Deckt einen großen Bereich ab, durch manövrierbaren Leitersatz
  • Hohe Rettungshöhe bis Gebäudeklasse 5
  • Hohes Sicherheitsgefühl durch seitliche Abgrenzungen

Die Vorteile überwiegen hier deutlich, so dass als Nachteil nur erwähnt werden kann, dass sofern das Fahrzeug einmal im Einsatz ist, nicht mehr so flexibel an der Einsatzstelle versetzt werden kann. Weiterhin kann die Leiter nur da eingesetzt werden, wo die vorgesehenen Feuerwehrzufahrten und Stellflächen auch freigehalten und nutzbar gehalten werden.

Barrierefreie Flucht- und Rettungswegplanung: Sicherheit für alle Nutzer

Barrierefreie Flucht- und Rettungswegplanung: Sicherheit für alle Nutzer

Niemand befasst sich gern mit Notfällen, wer denkt schon freiwillig an solche Situationen? Doch wenn plötzlich Rauch aufzieht oder eine andere Gefahr droht, zählt jede Sekunde. Dann muss alles schnell und zuverlässig funktionieren, damit alle sicher ins Freie gelangen, ob mit Rollstuhl, Kinderwagen oder zu Fuß. Dafür braucht es eine durchdachte, barrierefreie Flucht- und Rettungswegplanung, die oft den Unterschied macht, ob Panik entsteht oder Ruhe bleibt. Sie sorgt dafür, dass niemand zurückgelassen wird und jeder einen klaren, sicheren Weg nach draußen findet, selbst dann, wenn Stress oder Hektik die Orientierung schwer machen. Ganz gleich, ob jemand im Erdgeschoss oder oben im vierten Stock steht.

Viele ahnen kaum, wie viel Planung nötig ist. Es geht nicht nur um Rampen oder Aufzüge. Auch gut erkennbare Schilder, breite Wege, sichere Sammelpunkte und technische Systeme gehören dazu, alles Punkte, die in der Praxis oft entscheidend sind.

Hier kann man erfahren, was barrierefreie Fluchtwege wirklich ausmacht, wie sie entstehen, und warum sie für die Sicherheit aller Menschen so bedeutsam sind.

Warum Barrierefreiheit im Fluchtfall so wichtig ist

In Deutschland leben mehr als 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, also fast jeder achte Bürger. Manche können sich körperlich weniger frei bewegen, andere sehen oder hören schlechter. Im Notfall sollte jeder die Möglichkeit haben, sich selbst in Sicherheit zu bringen, auch wenn das in der Praxis oft schwieriger ist, als man denkt. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter ist Barrierefreiheit ein Grundrecht, das auch beim Brandschutz verbindlich umgesetzt werden muss. Sie ist kein zusätzlicher Komfort, sondern eine Pflicht.

Ein wirklich barrierefreier Fluchtweg bedeutet, dass Menschen mit Rollstuhl, Rollator, eingeschränkter Wahrnehmung oder anderen Hilfsmitteln ihn ohne fremde Hilfe nutzen können. Dafür sollten Wege breit genug, Böden rutschfest und Orientierungshilfen gut sichtbar sein. Und das Licht? Es muss auch bei Stromausfall weiter funktionieren, was leider oft übersehen wird. Deshalb sind Notleuchten mit eigener Stromquelle unverzichtbar und müssen regelmäßig geprüft werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig sind. Sicherheit hängt oft von solchen kleinen, aber entscheidenden Details ab.

Empfohlene Mindestanforderungen für barrierefreie Fluchtwege
ElementEmpfohlene MindestanforderungZielgruppe
Türbreitemind. 90 cmRollstuhlnutzer
Rampemax. 6% SteigungMobilitätseingeschränkte
BeschilderungTaktil & kontrastreichSehbehinderte
Akustische Signale>70 dB, klar verständlichHörgeschädigte
Source: DIN 18040

Diese Anforderungen sind keine bloßen Regeln, sie können tatsächlich Leben retten. Ein Fluchtweg ohne Barrierefreiheit wird im Notfall schnell gefährlich. Besonders in großen Gebäuden wie Krankenhäusern oder Einkaufszentren sollten die Wege klar markiert bleiben und nicht durch Technik blockiert werden, etwa durch automatische Türen, die sich bei Rauch schließen.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

In Deutschland gibt es klare Regeln, damit die Fluchtwegplanung barrierefrei umgesetzt wird. Besonders wichtig sind die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Musterbauordnung und verschiedene technische Richtlinien. Diese Vorgaben sorgen dafür, dass Gebäude so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderung sie im Notfall selbstständig verlassen können, etwas, das in Stresssituationen oft entscheidend ist.

Die DIN 18040 beschreibt genau, worauf zu achten ist, etwa bei den Mindestbreiten von Fluren, erlaubten Steigungen oder der Position von Türgriffen. Auch die Beschilderung spielt eine große Rolle: Rettungszeichen müssen kontrastreich, gut beleuchtet und klar erkennbar sein, selbst bei Rauch oder Dunkelheit. Viele unterschätzen, wie leicht ein Symbol mit einem anderen verwechselt werden kann. Die Norm verlangt außerdem akustische Signale, die sich deutlich vom Umgebungslärm unterscheiden. Solche Details helfen im Ernstfall bei der Orientierung und verhindern Panik, kleine Dinge mit großer Wirkung.

Laut dem Deutschen Institut für Normung sollen Fluchtwege nicht nur erreichbar, sondern auch wahrnehmbar sein, also hörbar und sichtbar. Sehbehinderte Menschen nutzen akustische Hinweise, während Personen mit Hörbeeinträchtigung Lichtsignale brauchen. Viele Bundesländer ergänzen diese Vorgaben durch eigene Regeln, die bei der Planung einfließen müssen. So wird Barrierefreiheit nicht nur gefordert, sondern praktisch umgesetzt, sicher, verlässlich und nachvollziehbar für alle.

Wer ein Bauprojekt plant, profitiert meist von fachkundiger Beratung. Die Expertinnen und Experten von SW Brandschutz helfen dabei, die DIN-Vorgaben richtig umzusetzen und Gebäude wirklich barrierefrei zu gestalten, das spart später viel Aufwand und Unsicherheit.

Planungsschritte für barrierefreie Rettungswege

Eine gut geplante barrierefreie Fluchtwegplanung startet meist schon beim Entwurf des Gebäudes, nicht erst, wenn alles fertig ist und Änderungen teuer werden. Barrierefreiheit ist kein Extra, sondern Teil des Grundkonzepts. So passt sie direkt ins gesamte Planungsziel. Hier sind die Punkte, auf die man besonders achten sollte.

1. Bedarfsanalyse

Wer nutzt das Gebäude tatsächlich? Häufig sind es Rollstuhlfahrer, ältere Gäste oder Personen mit eingeschränkter Sicht, Dinge, die man oft erst im Alltag bemerkt. Solche Gedanken sind sehr wichtig für die Planung. Wenn sich die Nutzung ändert, etwa bei großen Events, müssen Fluchtwege neu geplant werden, das kann im Notfall ausschlaggebend sein.

2. Wegführung

Fluchtwege sollten kurz, gut sichtbar und vor allem frei von Hindernissen sein. Engstellen oder kleine Schwellen werden leicht übersehen, besonders in Stresssituationen. Wenn Treppen nötig sind, können Rampen oder Evakuierungsplattformen eine sichere Option sein. Deutliche Farben und verschiedene Bodenbeläge helfen bei der Orientierung, selbst in hektischen Momenten. In größeren Gebäuden unterstützen digitale Leitsysteme zuverlässig beim Finden des nächsten Ausgangs, hilfreich für alle, die sich schnell verirren.

3. Kennzeichnung und Orientierung

Klar erkennbare Symbole machen den Weg durch ein Gebäude oft deutlich einfacher, besonders in stressigen Situationen. Für blinde oder sehbehinderte Menschen sind tastbare Bodenstreifen unverzichtbar, sie geben Richtung und Sicherheit. Akustische Signale helfen zusätzlich, vor allem dann, wenn die visuelle Orientierung schwer fällt. Wichtig ist, Schilder etwa auf Augenhöhe, also rund 1,60 Meter hoch, anzubringen, damit sie auch bei Rauch sichtbar bleiben. Regelmäßige Kontrollen sind sinnvoll, falls Möbel oder Umbauten etwas verdecken, das passiert schneller, als man denkt.

4. Technik und Kommunikation

Notrufsysteme, automatische Türöffner, Evakuierungsaufzüge und akustische Signale sind echte Lebensretter, daran zweifelt kaum jemand. Sie geben Menschen in Gefahrensituationen die Möglichkeit, selbst zu handeln und direkt Kontakt zur Leitstelle aufzunehmen, was spürbar Ruhe in stressigen Momenten bringt. Dieses Zusammenspiel sorgt meist für ein deutliches Gefühl von Sicherheit. Auch Video- und Audioverbindungen sind wichtig, weil sie schnelle Rückmeldungen liefern und Orientierung bieten, wenn alles unübersichtlich wird. Moderne Anlagen erkennen oft, wo sich Personen befinden, und reagieren erstaunlich flexibel.

Laut der BG Bau helfen Sensoren dabei, Evakuierungen zu beschleunigen, indem sie Rauch und Bewegung automatisch erfassen. Dadurch steigt der technische Standard und offenbar auch das Vertrauen der Nutzer, wohl, weil sie erleben, dass zuverlässige Technik tatsächlich hilft.

Praxisbeispiele: So funktioniert barrierefreier Brandschutz im Alltag

In vielen öffentlichen Gebäuden gehört Barrierefreiheit inzwischen fast selbstverständlich dazu, und das ist auch gut so. Moderne Krankenhäuser zeigen anschaulich, wie reibungslos das funktionieren kann: breite Türrahmen, klar gekennzeichnete Fluchtwege, akustische Signale kombiniert mit Lichtwarnungen. Auch Rathäuser, Universitäten und Bibliotheken setzen immer häufiger auf solche Systeme. Das wirkt nicht nur sorgfältig geplant, sondern gibt allen, die sich dort täglich bewegen, ein deutlich sichereres Gefühl, besonders dann, wenn Stress oder Panik entstehen. In solchen Momenten zeigt sich, was gute Planung wirklich bewirken kann.

In älteren Gebäuden ist die Lage oft schwieriger. Rampen sind zu steil, Schilder schlecht lesbar, Fluchtwege verwirrend. Ein Museum musste zum Beispiel nachrüsten, weil Rollstuhlfahrer im Notfall keine erreichbare Sammelstelle fanden. Nach dem Einbau tastbarer Bodenmarkierungen und automatischer Türen wurde vieles einfacher. Ein Hotel ergänzte Evakuierungsstühle, eine unkomplizierte, aber sehr wirksame Lösung, um Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit sicher hinauszubringen.

Diese Beispiele zeigen klar: Barrierefreiheit macht Abläufe besser und stärkt das Vertrauen in den eigenen Schutz.

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Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Viele unterschätzen, wie sehr kleine Details über Sicherheit entscheiden, besonders bei barrierefreien Fluchtwegen. Schon ein kleiner Fehler in der Planung kann im Notfall große Folgen haben, und das passiert öfter, als man denkt. Typische Probleme, die man besser früh erkennt, sind zum Beispiel:

  • Zu schmale Türen: Rollstühle bleiben hängen oder müssen umständlich gedreht werden, Sekunden, die im Ernstfall zählen.
  • Fehlende visuelle oder akustische Hinweise: Menschen mit eingeschränktem Sehen oder Hören verlieren sonst schnell die Orientierung.
  • Treppen ohne Alternative: Gibt es weder Rampe noch Lift, bleibt nur Stillstand statt Flucht.
  • Unklare Sammelstellen: Ohne klare Markierung wissen viele nicht, wohin sie sich im Notfall wenden sollen.

Am besten sprechen Architektinnen, Brandschutzfachleute, Bauherren und Betreiber schon früh miteinander, das wirkt zwar aufwendig, spart aber später Stress und Kosten. Wer rechtzeitig plant, sorgt für echte Sicherheit. Schulungen und regelmäßige Evakuierungsübungen helfen zusätzlich, damit alle ruhig und sicher reagieren können.

Zukunft der barrierefreien Rettungswegplanung

In den nächsten Jahren werden digitale, lernfähige Systeme die Sicherheitsplanung deutlich verändern, das klingt nach einem echten Fortschritt. Sensoren, intelligente Wegleitsysteme, anpassbare Beleuchtung und KI-basierte Evakuierungssoftware reagieren künftig in Echtzeit und zeigen, welche Fluchtwege gerade frei und sicher sind, sichtbar über Displays oder leuchtende Bodenmarkierungen. Nach Einschätzung des Fraunhofer IAO wird adaptive Sicherheitstechnik bald selbstverständlich sein. Gebäude können dann gezielt gesteuert werden, mit akustischen Signalen für Menschen mit Sehbehinderung oder Vibrationsimpulsen für hörgeschädigte Personen, individuell, präzise und oft sehr wirksam.

Apps ergänzen diese Technik zunehmend, indem sie Betroffene per Sprachsteuerung oder Vibrationsmuster leiten, ähnlich wie bekannte Navigationshilfen. So finden im Ernstfall mehr Menschen schneller den sicheren Weg. Virtual-Reality-Trainings helfen außerdem, Evakuierungsszenarien realistisch zu üben und die Systeme vorher auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen, bevor es wirklich zählt.

Schritt-für-Schritt zur Umsetzung im eigenen Gebäude

Wer barrierefreie Fluchtwege schaffen will, sollte nicht einfach drauflosarbeiten, das führt schnell zu Chaos, wie man aus Erfahrung weiß. Ein klarer Plan bringt Ordnung und spart später viel Zeit.

  1. Bestandsaufnahme: Gehen Sie durch das Gebäude und achten Sie auf vorhandene Ausstattung, enge Stellen oder Stolperfallen. Dabei fallen oft unerwartete Schwächen auf.
  2. Beratung: Fachleute für Brandschutz und Barrierefreiheit kennen meist die besten, praktikablen Lösungen. Ihr Rat verhindert Umwege.
  3. Planung: Überlegen Sie, welche Schritte zuerst wichtig sind. Schrittweise Anpassungen sind meist sicherer, als alles gleichzeitig umzusetzen.
  4. Umsetzung: Rampen, gut sichtbare Beschilderungen sowie akustische und visuelle Systeme gehören dazu, gerade diese werden oft vergessen.
  5. Prüfung: Regelmäßige Tests und Wartungen zeigen, ob die Sicherheit wirklich funktioniert und nicht nur auf dem Papier steht.

Barrierefrei Leben e.V. betont, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind. Nach Umbauten oder bei neuen Nutzergruppen sollte man Anpassungen prüfen. Das Feedback der Menschen, die täglich dort unterwegs sind, liefert oft die besten Hinweise. Fachleute raten zu einem jährlichen Sicherheitscheck, um Normen und Funktion sicherzustellen.

Sicherheit beginnt mit Verantwortung

Barrierefreie Flucht- und Rettungswegplanung ist mehr als nur eine Vorschrift. Sie steht für Rücksicht, Vertrauen und echtes Verantwortungsgefühl, und zeigt, dass Sicherheit jeden betrifft, egal ob mit oder ohne Einschränkung. Wer Barrierefreiheit wirklich ernst nimmt, denkt nicht nur an Technik oder Pläne, sondern an Menschen, besonders an jene, die im Alltag leicht übersehen werden. Es geht um Vertrauen, um Zugehörigkeit und darum, im Notfall nicht hilflos zurückzubleiben.

Gebäudebesitzer oder Planer merken schnell, dass es sich lohnt, die eigenen Fluchtwege genau anzusehen. Sind sie wirklich für alle nutzbar? Können Menschen mit Einschränkungen selbst handeln, wenn bei einem Brand Hektik ausbricht? Diese scheinbar einfachen Fragen sind oft entscheidend, und regelmäßige Kontrollen sorgen dafür, dass keine Risiken unentdeckt bleiben.

Im Ernstfall rettet gerade diese Vorbereitung Leben. Barrierefreiheit schafft Sicherheit, stärkt Verantwortungsbewusstsein und macht Rücksicht im Alltag spürbar.

Ein Blick auf die eigenen Wege lohnt sich heute noch. Sicherheit heißt schließlich, dass jeder den Ausgang findet.

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Senior Brandschutzingenieur / Brandschutzmanager (m/w/d)

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Standort: Berlin | Vollzeit oder Teilzeit | 50.000–70.000 € Jahresvergütung plus Benefits

Wer wir sind

SW Brandschutz steht für einen ganzheitlichen, pragmatischen und wirtschaftlich gedachten Brandschutz. Keine Behördenmanier. Kein Tunnelblick. Sondern Lösungen, die funktionieren – technisch, rechtlich und im Betrieb. Geführt wird das Ingenieurbüro von einem Experten mit über 20 Jahren Erfahrung im baulichen, abwehrenden und betrieblichen Brandschutz, der als Mentor Wissen teilt, praxiserprobte Entscheidungen trifft und Strukturen so aufsetzt, dass sie im Betrieb tragen.

Warum wir Dich suchen

Für anspruchsvolle Projekte – insbesondere am Standort Berlin für einen Industriekunden wie Siemens Energy – suchen wir einen erfahrenen Sparringspartner auf Augenhöhe. Kein Sachbearbeiter, kein reiner Zeichner, sondern ein generalistisch denkender Experte, der Verantwortung übernimmt.

Deine Aufgaben

Bestandsaufnahme und Maßnahmenableitung

  • Eigenständige Brandschutzbegehungen (baulich und betrieblich)
  • Dokumentation von Mängeln und Begleitung der Mängelbeseitigung
  • Entwicklung pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen
  • Stellungnahmen, Bewertungen, Brandschutznachweise und -konzepte

Planerstellung und Dokumentation

  • Feuerwehrpläne erstellen und aktualisieren
  • Flucht- und Rettungswegpläne erstellen und aktualisieren
  • Brandschutzordnungen erstellen und aktualisieren
  • Die tägliche Arbeit dokumentieren und in Jahresberichten zusammenfassen

Beratung und Schulung

  • Durchführung von Brandschutzschulungen
  • Beratung zu Notfallplanung & BCM
  • Einführung und Weiterentwicklung von Brandschutzmanagementsystemen
  • Prozessorientiertes Denken beim Kunden etablieren

Weiterentwicklung des Ingenieurbüros

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer entwickelst Du SW Brandschutz strategisch weiter – mit dem Ziel, ein mittelgroßes, hoch angesehenes Ingenieurbüro aufzubauen.

Was Du fachlich mitbringen solltest

  • Fundierte Erfahrung im vorbeugenden und betrieblichen Brandschutz
  • Generalistisches Verständnis aller Säulen des Brandschutzes
  • Vernetzung baulicher, organisatorischer und betrieblicher Aspekte
  • Sicheres Auftreten gegenüber Kunden, Feuerwehr und Behörden
  • Strukturierte, eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Erfahrung im industriellen Umfeld von Vorteil

Was Dich menschlich auszeichnet

Du arbeitest verlässlich, stehst zu Zusagen und pflegst ein loyales, partnerschaftliches Miteinander. Kundenorientierung ist für Dich selbstverständlich, ebenso offenes und ehrliches Kommunizieren. Du denkst über das Baurecht hinaus, verbindest Anforderungen mit Praxis, handelst proaktiv ohne Aktionismus und bleibst auch in angespannten Situationen besonnen.

Was Dich erwartet

  • Jahresvergütung: 50.000 bis 70.000 Euro (je nach Erfahrung)
  • 50 € steuerfreier Sachbezug
  • Mobilitätsoption: ÖPNV-Monatskarte, Leasing-Rad oder vergleichbar
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gezielte Weiterbildung und Fachfortbildungen
  • Direkte Zusammenarbeit mit einem sehr erfahrenen Brandschutz-Generalisten
  • Viel Gestaltungsspielraum
  • Kurze Entscheidungswege
  • Arbeiten auf Augenhöhe

Bereit für den nächsten Schritt?

Wenn Du Brandschutz nicht nur prüfst, sondern verstehst, vernetzt und weiterentwickelst, dann sollten wir sprechen. SW Brandschutz – Wir denken Sicherheit wirtschaftlich.
Bitte sende uns per E Mail deinen Lebenslauf, relevante Zeugnisse und, falls vorhanden, weitere Qualifikationsnachweise. Ein kurzes Anschreiben, in dem du uns etwas über dich und deine Motivation erzählst, hilft uns, dich noch besser kennenzulernen.

Wann brauche ich was?

Grundsätzlich ist für jedes Bauvorhaben die Erfüllung der bauordnungsrechtlich festgelegten Schutzziele des Brandschutzes nachzuweisen.  Diese Schutzziele sind:

  • Verhinderung der Entstehung von Feuer und Rauch
  • Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Ermöglichung der Rettung von Mensch und Tier
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten

Diesen Nachweis hat grundsätzlich der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser einer baulichen Anlage zu erbringen. Diesen Nachweis muss er jedoch nicht alleine Erbringen, er kann sich einem Brandschutzfachplaner bzw. einem Brandschutzsachverständigen bedienen.

Der Nachweis der brandschutztechnischen Schutzziele erfolgt im Rahmen eines Brandschutznachweises. Dieser ist ein bautechnischer Nachweis gemäß § 66 Bauordnung Berlin und muss bis auf verfahrensfreie Bauvorhaben für jedes Bauvorhaben erstellt werden. Des Weiteren gilt der Brandschutznachweis als Bauvorlage im Sinne der Bauverfahrensverordnung und ist damit eine zwingend einzureichende Unterlage.

Für den Nachweis des Brandschutzes sind mindestens in einem Lageplan, in den Bauzeichnungen, in der Baubeschreibung und in der Betriebsbeschreibung, soweit erforderlich, insbesondere anzugeben:

  • das Brandverhalten der Baustoffe und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile,
  • die Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen, an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, wie Brandwände und Decken, Trennwände, Unterdecken, Installationsschächte und -kanäle, Lüftungsanlagen, Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren, Öffnungen zur Rauchableitung,
  • die Nutzungseinheiten, die Brand- und Rauchabschnitte,
  • die aus Gründen des Brandschutzes erforderlichen Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes,
  • der erste und zweite Rettungsweg nach § 33 der Bauordnung für Berlin, ,
  • die Flächen für die Feuerwehr, Zu- und Durchgänge, Zu- und Durchfahrten, Bewegungsflächen und die Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge,
  • die Löschwasserversorgung.

Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen müssen, soweit es für die Beurteilung erforderlich ist, zusätzlich Angaben gemacht werden, insbesondere über:

  • brandschutzrelevante Einzelheiten der Nutzung, insbesondere auch die Anzahl und Art der die bauliche Anlage nutzenden Personen sowie Explosions- oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffe und Risikoanalysen,
  • Rettungswegbreiten und -längen, Einzelheiten der Rettungswegführung und -ausbildung einschließlich Sicherheitsbeleuchtung und -kennzeichnung,
  • technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz, wie Branderkennung, Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung, Rauchableitung, Rauchfreihaltung,
  • die Sicherheitsstromversorgung,
  • die Bemessung der Löschwasserversorgung, Einrichtungen zur Löschwasserentnahme sowie die Löschwasserrückhaltung.
  • betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren wie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräften.

Der Brandschutznachweis kann auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes dargestellt werden.

Auch wenn der Brandschutz immer nachzuweisen ist, muss er nicht immer gesondert durch einen Prüfingenieur für Brandschutz geprüft werden. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1- 3 ist keine Prüfung des Brandschutznachweises erforderlich.

Der Brandschutznachweis oder das objektbezogene Brandschutzkonzept ist in folgenden Fällen einem Prüfingenieur für Brandschutz vorzulegen:

  • Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5
  • Mittel und Großgaragen und
  • Sonderbauten

Nachfolgende Darstellung verdeutlicht die Anforderungen:

Rettungsgeräte der Feuerwehr – tragbare Leitern

In den Bauordnungen heißt es immer wieder, dass der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden darf. Aber was heißt das genau?

Bei der Feuerwehr kommen Rettungsgeräte aus zwei Kategorien zum Einsatz. Unterteilen lassen Sie sich wie folgt:

  • Tragbare Rettungsgeräte
  • Hubrettungsfahrzeuge

Im ersten Teil möchten wir uns mit den tragbaren Rettungsgeräten auseinander setzen. Die tragbaren Rettungsgeräte sind auf Feuerwehrfahrzeugen verlastete Geräte, die durch mehrere Einsatzkräfte z. B. zur Rückseite eines Gebäudes, Hinterhof etc. gebracht werden müssen und hier durch das Personal aufgebaut werden. Hier wird zwischen den im Bauordnungsrecht relevanten Geräten:

  • 4-teilige Steckleiter und
  • 3 teilige Schiebleiter

Sowie den vorhandenen, jedoch nicht ansetzbaren Geräten, wie

  • Hakenleiter oder
  • Sprungpolster

unterschieden.

Die Steckleiter ist dabei, dass am häufigsten verwendete tragbare Rettungsgeräte. Es besteht aus 4 ca. 2,70m langen Leiterteilen, die durch Aufnahmeeinrichtungen ineinander gesteckt werden können. So entstehen folgende Leiterlängen:

  • 1 Teil: 2,70m
  • 2 Teile: 4,60m
  • 3 Teile: 6,50m
  • 4 Teile: 8,40m

Ein verlängern durch ein 5. Oder mehrere Teile ist nicht zulässig. Die Vornahme und der Aufbau sind hierbei in der Feuerwehrdienstvorschrift 10 geregelt. Die Vorteile für eine Steckleiter liegen zum einen in der Flexibilität des Einsatzes. Da die Leiterteile ineinander gesteckt werden können, ist der Aufbau mit verhältnismäßig wenig Aufbaufläche möglich. Zudem ist der Leitertransport gut mit 2 Mann zu handhaben. Der Aufbau der Leiter ist mit 3 Mann ebenfalls der heutigen Personalsituation angepasst. Nachteile der Steckleiter sind jedoch die beschränkte Rettungshöhe von ca. 7 – 8m und das geringe Sicherheitsgefühl. Es fehlen seitliche Abstützungen, so dass die Leiter bei Belastung geringfügig nachschwingt. Bei wenig erfahrenen Personen, führt dies zu einer Verringerung des Sicherheitsgefühls.

Die Schiebleiter ist heute in Deutschland noch weit verbreitet, jedoch wird die Schiebleiter zumeist bei Neufahrzeugausschreibungen nicht mehr gefordert. Dies führt dazu, dass diese Leiter nicht mehr bei Neubauten als Rettungsgerät herangezogen werden kann. Daher ist in den meisten Landesbauordnungen vermerkt, dass bereits ab einer Brüstungsoberkante von mehr als 8 m eine Zufahrt bzw. Aufstellfläche für Hubrettungsgeräte erforderlich ist. Die 3 teilige Schiebleiter besteht aus drei miteinander verbundenen jedoch ausziehbaren Leiterteilen. Durch Sperrhaken kann die gewünschte Höhe arretiert werden. Die Leiter selbst ist im „zusammengefahrenen“ Zustand eine Länge von ca. 5,5m und kann auf 14m ausgezogen werden. Dies bedeutet eine Rettungshöhe von 12m (unter Berücksichtigung des Anstellwinkels). Die Leiter hat ein Gewicht von ca. 75kg (Alu-Ausführung, ältere Holzausführung ca. 100kg) und muss zur Verhinderung des Durchschwingens seitlich abgestützt werden.

Die Vornahme der Leiter ist ebenfalls in der Feuerwehrdienstvorschrift 10 geregelt und Bedarf 4-5 Mann. Vorteil dieser Leiterart ist, dass die Rettungshöhe mit 12m für eine tragbare Leiter recht hoch.

Die Nachteile überwiegen jedoch:

  • Geringes Sicherheitsgefühl für unerfahrene Personen auf Grund der Rettungshöhe und der fehlender seitlicher Begrenzung (ähnlich, wie bei einer Drehleiter)
  • Hoher Aufwand im Aufbau (Zeitintensiv und Personalintensiv)
  • Große Fläche zum Aufbau ist notwendig durch die Leiterlänge von 5,5 m und die erforderliche seitliche Abstützung

Die Feuerwehr führt zudem weitere Rettungsgeräte mit, die jedoch keine bauordnungsrechtliche Relevanz haben. Zum einen ist dies der Sprungretter und zum anderen ist dies die Hakenleiter.

Der Sprungretter ist ein Luftkissen, welches durch eine Druckluftflasche innerhalb von ca. 30 Sekunden aufgeblassen werden kann. Der Sprungretter hat dann eine Auffangfläche von 3,5 x 3,5m (Fläche von 12,25m²) und eine Höhe von 1,70 m. Mit diesem Gerät soll gewährleistet werden, dass Personen bis zu einer Höhe von etwa 16 m aus einem Gebäude springen können und an den Folgen des Sturzes nicht versterben. Auf Grund der Bauart und der Kräfte die bei einem Sturz wirken, kann eine Verletzungsfreiheit nicht ausgeschlossen werden. Daher ist dieses Einsatzgerät nur als „Letztes Mittel der Wahl“ einzusetzen.

Ein weiteres Einsatzmittel zur Rettung von Personen ist die Hakenleiter. Dies ist eine ca. 4,5m lange Leiter, die an der Oberseite einen Haken montiert hat. Dieser Haken hat zudem noch Zähne, mit denen sich die Leiter besser im Untergrund befestigen kann. Die Leiter hat etwa ein Gewicht von 10kg. Die Leiter hat auf Grund der Anwendungsart eine nur durch das persönliche Angstgefühl begrenzte Rettungshöhe. Die Leiter wird in die entsprechende Brüstung des Fensters eingehakt. Der Feuerwehrmann steigt die Leiter auf und nimmt auf der Brüstung im „Reitersitz“ platz. Er führt die Leiter hoch zum nächsten Fenster, hängt sie ein und steigt dann weiter auf, usw. Zu rettende Personen sollen ebenfalls als letztes Mittel der Wahl nicht in das Erdgeschoss gerettet werden, sondern in das nächst tiefergelegene sichere Geschoss. (1-2 Geschosse unter dem Brandgeschoss). Durch die Anwendung und die Tatsache, dass die Leiter auch recht schmal ist (ca. 35cm), findet sie nur in den seltensten Fällen Anwendung. Die Benutzung bedarf einer hohen Überwindung.

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