Der Feuerwehrplan dient zur schnellen und besseren Orientierung der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle. Die Feuerwehrpläne enthalten allgemeine Angaben über das Gebäude sowie Ansprechpartner, brandschutztechnische Einrichtungen (z.B. BMA, FIZ, usw.), besondere Gefahrenschwerpunkte.
Feuerwehrpläne bestehen aus folgenden Teilen:
Feuerwehrpläne werden gemäß DIN 14095 und in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. örtlichen Brandschutzdienststelle erstellt.
Sie müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.
Gemäß ASR A2.3 haben Arbeitgeber für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Flucht- und Rettungspläne dienen den Nutzern eines Gebäudes oder Gebäudebereiches dazu, sich bereits bei Betreten der Flächen einen Überblick über die Anordnung der Fluchtwege sowie der Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, etc.) zu verschaffen. Somit kann im Ernstfall wertvolle Zeit gewonnen werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen entsprechend Ziffer 9 (2) ASR A2.3 aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Vorgaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen sind in der DIN ISO 23601 festgelegt.
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