Brandschutz­ordnung

Verpflichtend für jeden Gewerbebetrieb

Eine Brandschutzordnung ist die auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung wird gemäß DIN 14096 erstellt und gliedert sich in drei Teile.

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich im Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswegen und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Teil C richtet sich an die Mietarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter u.a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.