Brandschutz­konzept/-nachweis

Eines unserer zentralen Aufgabengebiete ist das Erstellen von Brandschutznachweisen bzw. Brandschutzkonzepten, die für das Erlangen einer Baugenehmigung gemäß Bauvorlagenverordnung erforderlich sind.

Ein Brandschutznachweis /-konzept ist für jedes Bauvorhaben der Gebäudeklasse 1-5 sowie Sonderbauten im Zusammenhang mit der Genehmigung erforderlich. Hat der Entwurfsverfasser in den einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde, so hat er den Bauherrn zu veranlassen, einen geeigneten Fachplaner zu beauftragen.

Unterschied Brandschutznachweis und -konzept

Die Landesbauordnungen beschreiben für standardisierte Gebäude der Gebäudeklasse 1 – 5 bereits die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz. Der Brandschutz, welcher in den Landesbauordnungen verankert ist, gilt grundsätzlich für den Wohnungsbau. Werden all die Anforderungen aus den Landesbauordnungen nachgewiesen und umgesetzt, spricht man von einem Brandschutznachweis.

Durch die besondere Art und Nutzung eines Gebäudes (Sonderbau) sind die Standardisierungen aus den Landesbauordnungen oft nicht mehr sinnvoll. Sonderbauten oder Gebäude mit besonderer Zweckbestimmung bedürfen einer schutzzielorientieren Betrachtung aus verschiedenen Sonderbauvorschriften oder Abweichungen vom Bauordnungsrecht. Ab diesem Zeitpunkt spricht man von einer Konzeption, in der die geforderten Schutzziele auf eine andere Art und Weise sichergestellt werden. Das Ergebnis daraus ist das Brandschutzkonzept.

Die Prüfung des Brandschutzkonzeptes kann wahlweise durch die Behörde oder einen Prüfingenieur/-sachverständigen erfolgen.