Senior Brandschutzingenieur / Brandschutzmanager (m/w/d)

Senior Brandschutzingenieur / Brandschutzmanager (m/w/d)

Senior Brandschutzingenieur / Brandschutzmanager (m/w/d)

Standort: Berlin | Vollzeit |
50.000–70.000 € Jahresvergütung plus Benefits


Wer wir sind

SW Brandschutz steht für einen ganzheitlichen, pragmatischen und wirtschaftlich gedachten Brandschutz.
Keine Behördenmanier. Kein Tunnelblick. Sondern Lösungen, die funktionieren – technisch, rechtlich und im Betrieb.

Geführt wird die Agentur von einem Experten mit über 20 Jahren Erfahrung im baulichen,
anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutz, der als Mentor Wissen teilt,
praxiserprobte Entscheidungen trifft und Strukturen so aufsetzt, dass sie im Betrieb tragen.

Warum wir Dich suchen

Für anspruchsvolle Projekte – insbesondere am Standort Berlin für einen Industriekunden wie Siemens Energy –
suchen wir einen erfahrenen Sparringspartner auf Augenhöhe.

Kein Sachbearbeiter, kein reiner Zeichner, sondern ein generalistisch denkender Experte,
der Verantwortung übernimmt.

Deine Aufgaben

Bestandsaufnahme und Maßnahmenableitung

  • Eigenständige Brandschutzbegehungen (baulich und betrieblich)
  • Dokumentation von Mängeln und Begleitung der Mängelbeseitigung
  • Entwicklung pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen
  • Stellungnahmen, Bewertungen, Brandschutznachweise und -konzepte

Planerstellung und Dokumentation

  • Feuerwehrpläne
  • Flucht- und Rettungswegpläne
  • Brandschutzordnungen
  • Revisionen und Fortschreibungen

Beratung und Schulung

  • Durchführung von Brandschutzschulungen
  • Beratung zu Notfallplanung & BCM
  • Einführung und Weiterentwicklung von Brandschutzmanagementsystemen
  • Prozessorientiertes Denken beim Kunden etablieren

Weiterentwicklung des Ingenieurbüros

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer entwickelst Du SW Brandschutz strategisch weiter –
mit dem Ziel, ein mittelgroßes, hoch angesehenes Ingenieurbüro aufzubauen.

Was Du fachlich mitbringen solltest

  • Fundierte Erfahrung im vorbeugenden und betrieblichen Brandschutz
  • Generalistisches Verständnis aller Säulen des Brandschutzes
  • Vernetzung baulicher, organisatorischer und betrieblicher Aspekte
  • Sicheres Auftreten gegenüber Kunden, Feuerwehr und Behörden
  • Strukturierte, eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Erfahrung im industriellen Umfeld von Vorteil

Was Dich menschlich auszeichnet

Du arbeitest verlässlich, stehst zu Zusagen und pflegst ein loyales, partnerschaftliches Miteinander.
Kundenorientierung ist für Dich selbstverständlich, ebenso offenes und ehrliches Kommunizieren.
Du denkst über das Baurecht hinaus, verbindest Anforderungen mit Praxis, handelst proaktiv
ohne Aktionismus und bleibst auch in angespannten Situationen besonnen.

Was Dich erwartet

  • Jahresvergütung: 50.000 bis 70.000 Euro (je nach Erfahrung)
  • 50 € steuerfreier Sachbezug
  • Mobilitätsoption: ÖPNV-Monatskarte, Leasing-Rad oder vergleichbar
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gezielte Weiterbildung und Fachfortbildungen
  • Direkte Zusammenarbeit mit einem sehr erfahrenen Brandschutz-Generalisten
  • Viel Gestaltungsspielraum
  • Kurze Entscheidungswege
  • Arbeiten auf Augenhöhe
 

Bereit für den nächsten Schritt?

Wenn Du Brandschutz nicht nur prüfst, sondern verstehst, vernetzt und weiterentwickelst,
dann sollten wir sprechen.

SW Brandschutz – Wir denken Sicherheit wirtschaftlich.

Bitte sende uns per E Mail deinen Lebenslauf, relevante Zeugnisse und, falls vorhanden, weitere Qualifikationsnachweise. Ein kurzes Anschreiben, in dem du uns etwas über dich und deine Motivation erzählst, hilft uns, dich noch besser kennenzulernen.

Wann brauche ich was?

Grundsätzlich ist für jedes Bauvorhaben die Erfüllung der bauordnungsrechtlich festgelegten Schutzziele des Brandschutzes nachzuweisen.  Diese Schutzziele sind:

  • Verhinderung der Entstehung von Feuer und Rauch
  • Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Ermöglichung der Rettung von Mensch und Tier
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten

Diesen Nachweis hat grundsätzlich der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser einer baulichen Anlage zu erbringen. Diesen Nachweis muss er jedoch nicht alleine Erbringen, er kann sich einem Brandschutzfachplaner bzw. einem Brandschutzsachverständigen bedienen.

Der Nachweis der brandschutztechnischen Schutzziele erfolgt im Rahmen eines Brandschutznachweises. Dieser ist ein bautechnischer Nachweis gemäß § 66 Bauordnung Berlin und muss bis auf verfahrensfreie Bauvorhaben für jedes Bauvorhaben erstellt werden. Des Weiteren gilt der Brandschutznachweis als Bauvorlage im Sinne der Bauverfahrensverordnung und ist damit eine zwingend einzureichende Unterlage.

Für den Nachweis des Brandschutzes sind mindestens in einem Lageplan, in den Bauzeichnungen, in der Baubeschreibung und in der Betriebsbeschreibung, soweit erforderlich, insbesondere anzugeben:

  • das Brandverhalten der Baustoffe und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile,
  • die Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen, an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, wie Brandwände und Decken, Trennwände, Unterdecken, Installationsschächte und -kanäle, Lüftungsanlagen, Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren, Öffnungen zur Rauchableitung,
  • die Nutzungseinheiten, die Brand- und Rauchabschnitte,
  • die aus Gründen des Brandschutzes erforderlichen Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes,
  • der erste und zweite Rettungsweg nach § 33 der Bauordnung für Berlin, ,
  • die Flächen für die Feuerwehr, Zu- und Durchgänge, Zu- und Durchfahrten, Bewegungsflächen und die Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge,
  • die Löschwasserversorgung.

Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen müssen, soweit es für die Beurteilung erforderlich ist, zusätzlich Angaben gemacht werden, insbesondere über:

  • brandschutzrelevante Einzelheiten der Nutzung, insbesondere auch die Anzahl und Art der die bauliche Anlage nutzenden Personen sowie Explosions- oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffe und Risikoanalysen,
  • Rettungswegbreiten und -längen, Einzelheiten der Rettungswegführung und -ausbildung einschließlich Sicherheitsbeleuchtung und -kennzeichnung,
  • technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz, wie Branderkennung, Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung, Rauchableitung, Rauchfreihaltung,
  • die Sicherheitsstromversorgung,
  • die Bemessung der Löschwasserversorgung, Einrichtungen zur Löschwasserentnahme sowie die Löschwasserrückhaltung.
  • betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren wie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräften.

Der Brandschutznachweis kann auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes dargestellt werden.

Auch wenn der Brandschutz immer nachzuweisen ist, muss er nicht immer gesondert durch einen Prüfingenieur für Brandschutz geprüft werden. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1- 3 ist keine Prüfung des Brandschutznachweises erforderlich.

Der Brandschutznachweis oder das objektbezogene Brandschutzkonzept ist in folgenden Fällen einem Prüfingenieur für Brandschutz vorzulegen:

  • Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5
  • Mittel und Großgaragen und
  • Sonderbauten

Nachfolgende Darstellung verdeutlicht die Anforderungen: