Eine Vielzahl der heutzutage beantragten Bauvorhaben betreffen bestehende Gebäude, in denen Teilbereiche umgebaut oder umgenutzt werden. Liegen für diese Gebäude möglicherweise keine ursprünglichen Genehmigungsunterlagen mehr vor, ist es oft erforderlich, das Gebäude im Hinblick auf den Bestand zu untersuchen und in brandschutztechnischer Hinsicht zu bewerten. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes geltenden Vorschriften finden bei dieser Bewertung Berücksichtigung.
Diese Untersuchung wird im Rahmen eines Brandschutzgutachtens dokumentiert. Hier werden sowohl der Ist-Zustand des Gebäudes beschrieben und mit dem Soll-Zustand verglichen als auch verschiedene mögliche Maßnahmen zur Herstellung des Soll-Zustandes dargestellt.
Weiterhin werden im Rahmen von brandschutztechnischen Stellungnahmen oder Gutachten Detailfragen hinsichtlich des Brandschutz gemäß einer vorgegebenen Aufgabenstellung beschrieben und bewertet.
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